Wir bilden folgende Klassen aus:
Klasse B:
Kraftwagen bis 3,5 t z. G.
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg z.G.
Anhänger über 750 kg z. G., wenn die zul. Gesamtmasse des
Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens
und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug
und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Klasse BE:
Seit dem 01.01.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
Anhänger über 750 kg z. G., wenn die zulässige Gesamtmasse
größer ist als die Leermasse des PKW,
Anhänger über 750 kg z. G., wenn die zulässige Gesamtmasse
des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des PKW,
aber die Summer der Gesamtmassen von Anhänger und PKW
größer ist als 3,5 t.
